Die grundsätzlichen Überwachungen der eigenen Leistung sind, in Bezug auf öffentliche Ausschreibungen, in der ZTV M geregelt.
Neben den Eignungsprüfungen (Nachweis zur Eignung des Markierungssystems) werden in dieser Vorschrift die Anforderung der Eigenüberwachungsprüfung festgelegt:
Eigenüberwachungsprüfungen sind Prüfungen des Auftragnehmers zur Feststellung der Einhaltung der vertraglichen Anforderungen:
Die Haftfestigkeit einer Beschichtung (Markierungssystem, -farbe) auf einem Beschichtungsträger ist von großer Bedeutung für die spätere Nutzungsdauer dieses Systems. In der Praxis kennt man verschiedene Prüfungen zur Ermittlung der Haftfestigkeit, unter anderem die Gitterschnittprüfung.
Als Ergänzung der beschriebenen Eigenüberwachung werden von uns im Hallen- und Tiefgaragenmarkierungsbereich bzw. bei unklaren Untergrundverhältnissen (Beton, Beschichtung, etc.) zusätzlich diese Gitterschnittprüfungen durchgeführt. Bei Mehrschichtsystemen kann die Haftfestigkeit der einzelnen Schichten untereinander ermittelt werden.
Selbstverständlich sind alle Prüfungen für unsere Kunden kostenlos.