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Eigenüberwachung

Die grundsätzlichen Überwachungen der eigenen Leistung sind, in Bezug auf öffentliche Ausschreibungen, in der ZTV M geregelt.

Neben den Eignungsprüfungen (Nachweis zur Eignung des Markierungssystems) werden in dieser Vorschrift die Anforderung der Eigenüberwachungsprüfung festgelegt:

Eigenüberwachungsprüfungen sind Prüfungen des Auftragnehmers zur Feststellung der Einhaltung der vertraglichen Anforderungen:

  • Die Eigenüberwachungsprüfungen bei der Aufführung müssen – zu Beginn einer Applikation und nach jeder Arbeitspause von mehr als 30 Minuten – mindestens jedoch zweimal täglich durchgeführt werden,
  • werden Abweichungen von den Sollwerten festgestellt, so sind deren Ursachen unverzüglich zu beseitigen,
  • die Ergebnisse der Eigenüberwachungsprüfungen sind während der Ausführung zu protokollieren. Die Protokolle werden dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.

Die Haftfestigkeit einer Beschichtung (Markierungssystem, -farbe) auf einem Beschichtungsträger ist von großer Bedeutung für die spätere Nutzungsdauer dieses Systems. In der Praxis kennt man verschiedene Prüfungen zur Ermittlung der Haftfestigkeit, unter anderem die Gitterschnittprüfung.

Als Ergänzung der beschriebenen Eigenüberwachung werden von uns im Hallen- und Tiefgaragenmarkierungsbereich bzw. bei unklaren Untergrundverhältnissen (Beton, Beschichtung, etc.) zusätzlich diese Gitterschnittprüfungen durchgeführt. Bei Mehrschichtsystemen kann die Haftfestigkeit der einzelnen Schichten untereinander ermittelt werden.

Selbstverständlich sind alle Prüfungen für unsere Kunden kostenlos.